Angaben gemäß § 5 TMG
Engin Ucar Werbetechnik
Bgm. Wegele-Straße 12
86167 Augsburg
Kontakt
Telefon: +49 179 560 32 92
E-Mail: [email protected]
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE999999999
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Quelle:
e-recht24.de
1.Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen dem Auftraggeber und der Ucar-Werbetechnik .de Jede abweichende Vereinbarung bedarf der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Wir sind jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.
2. Angebote
Von uns erteilte Angebote sind stets freibleibend, es sei denn, sie werden ausdrücklich als bindend bezeichnet.
3. Preise
Es gelten die bei Auftragsabschluss vereinbarten Preise. Verbringungskosten für das Fahrzeug an einen anderen Ort sind in den Endpreisen nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Andernfalls ist das Fahrzeug nach Fertigstellung in unserem Betrieb abzuholen. Die Preisangaben beinhalten die Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.
Eine Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung kann nicht geltend gemacht werden.
4. Gestaltung nach Kundenwunsch / Rechte Dritter / Urheberrecht
Sollte der Kunde eine individuelle Gestaltung seiner Folie wünschen, so hat er die für den Foliendruck erforderlichen Angaben und Vorlagen unmittelbar nach Vertragsschluss an uns zu übermitteln. Der Käufer verpflichtet sich, keine Vorlagen zu übermitteln, die Rechte Dritter (insbesondere Urheberrecht, Namensrecht und Markenrechte) eingreifen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Kunde stellt uns ausdrücklich von allen in diesem Zusammenhang von Dritten gegen uns geltend gemachten Ansprüchen frei. Der Freistellungsanspruch umfasst auch die Kosten einer eventuell notwendigen Rechtsverteidigung durch uns. Zu Werbezwecken erstellen wir regelmässig Fotos unserer Arbeiten bzw. von Kundenfahrzeugen und veröffentlichen diese auf unserer Webseite. Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte werden Kennzeichen unkenntlich gemacht. Die Rechte an den Bildern liegen ausschließlich bei uns und dürfen ohne unsere Zustimmung weder kopiert noch veröffentlicht werden.
4.1 Designentwürfe / Praktische Umsetzung
Auf Wunsch fertigen wir vorab Designentwürfe auf einer 2 Dimensionale Fahrzeugstrichzeichnung an. Dies dient der groben Veranschaulichung der Folierung / Beschriftung. Bei der Übertragung dieses 2 Dimensionalen Entwurfs auf das Fahrzeug kann es durch die Fahrzeugformen, welche 3 Dimensional sind zu möglichen Abweichungen in der Positionierung der Grafiken/Schriften etc kommen. Hierauf haben wir technisch keinen Einfluss, einen Reklamationsgrund stellt dies nicht dar!
5.Zeitlicher Rahmen der Folierung
Der zeitliche Rahmen der Folierung ist mit uns im Einzelfall abzuklären. Je nach Beschaffenheit und nötiger Vorarbeit am Fahrzeug dauern die Arbeiten bei uns in etwa zwischen 2 und 5 Tagen. Andere Absprachen sind möglich und werden Schriftlich festgehalten.
6. Ort der Leistung
Der Kunde hat das Fahrzeug gewaschen zum vereinbarten Zeitpunkt in unserer Werkshalle abzugeben. Nach Beendigung der Arbeiten ist das Fahrzeug vom Kunden dort wieder abzuholen. Eine Abholung oder Verbringung des Fahrzeugs an einen anderen Ort ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Hierfür wird dann im Einzelfall ein gesondertes Entgelt mit dem Kunden ausgehandelt.
7. Vorbereitung der Flächen durch den Kunden Basis einer Fahrzeugvoll-/-teilverklebungen ist die Bereitstellung eines grundgereinigten Fahrzeugs, in Waschstraßen ist die einfachste Wäsche durchzuführen (Keine Polituren/ Wachse).Auf das Aufbringen Polituren/Wachsen auf dem Lack muss vor der Verklebung verzichtet werden. Der Lack muss vor der Verklebung vollständig von Wachsen befreit sein. Grobe und hartnäckige Verunreinigungen wie Teerflecken, Insektenrückstände ,Klebereste(insbesondere bei Verlegung von Sonnenschutzfolien[Rückstände alter Folien etc])u. a. sind vom Kunden zu entfernen.
Führen wir diese Zusatzarbeiten durch, berechnen wir hierfür einen Pauschalbetrag von 75,00€/Std zzgl Mwst.
8.Haltbarkeit der Folierung / Untergründe
Die Haltbarkeit der Folie ist abhängig von der Beschaffenheit des Untergrundes auf dem er verklebt werden soll. Auf sauberen, wachs- und politurfreien Flächen hält die Folie üblicherweise zwischen 5 und 10 Jahre. Eine Gewähr für eine bestimmte Mindesthaltbarkeit kann nicht übernommen werden, da die Haltbarkeit von der Vorarbeit des Kunden abhängt. Eine verkürzte Haltbarkeit kommt auch bei überlackierten Kunststoffteilen häufig vor. Nicht lackierte Kunststoffteile mit Silikonanteil können nicht verklebt werden. Lackkorrekturen nach Unfällen oder anderen Einflüssen stellen im Regelfall bei der Verklebung kein Hindernis dar sofern sie durch einen Fachbetrieb durchgeführt wurden. Beschädigungen in Oberflächen/Karosserieteilen bzw. Design zeichnen sich durch die Folie ab. Es wird kein Rost, Silikon oder Gummi beklebt!Wir beschichten ausschließlich nur glatte Flächen. Auf strukturiertem Kunststoff ist eine Haftung der Folie nicht gewährleistet.
9.Schäden durch die Folierung
Bei einer Folierung ist es leider nicht immer vermeidbar, dass die Folie nach Anbringung auf dem Lack geschnitten werden muss. Wir bemühen uns diese Schnitte an nicht leicht sichtbaren, unauffälligen Stellen durchzuführen. Durch das Schneiden können leichte Kratzer im Lack entstehen. Diese sind in der Regal durch polieren zu beseitigen. Bei der Repositionierung der Folie können Schäden am Lack auftreten (Abziehen von Lacksplittern o. ä.). Dies ist in fast allen Fällen auf Fehler am Lack zurückzuführen, z.B. unsachgemässe Ausbesserungen oder nachlackierte Stellen. Verletzungen des Lackes sind nicht ausgeschlossen und es wird keine Haftung dafür übernommen, es wird mit scharfen Messern gearbeitet und Folien werden direkt auf bzw. an Kanten des Fahrzeuges zugeschnitten. Im Falle einer Scheibenfolierung/ Scheibentönungen kann es vorkommen, dass bei Entfernung die Folien einzelne Drähte der Scheibenheizung ganz oder teilweise ablösen. Eine Haftung für die vorgenannten Schäden kann nicht übernommen werden, da diese unvermeidbar sind. Beim entfernen von Scheibenfolie kommt es in seltenen Fällen zu Beeinträchtigungen. Unter der Folie befindet sich ein Kleber der vollflächig auf der Scheibe vorhanden ist und entfernt werden muss. An Scheiben mit Antennen oder Heizdrähten, wie z.B. an der Heckscheibe, muss der Kleber Schicht für Schicht abgetragen werden. Trotz größter Sorgfalt und einem speziellen Verfahren können aber spätere Beeinträchtigungen durch Beschädigungen einzelner oder meherer Heizdrähte nicht ausgeschlossen werden. Wir übernehmen daher keine Haftung für derartige Schäden. Um den Kleber zu erweichen wird ein spezielles Lösemittel verwendet, dies hat einen starken Eigengeruch, der aber nach einiger Zeit verfliegt und nicht Gesundheitsschädlich ist. So wie bei der Montage wird auch bei der Demontage von Folie reichlich Wasser benötigt. Hierbei kann Wasser in geringen Mengen über Türverkleidungen etc. laufen, was aber wieder rückstandlos trocknet. In seltenen Fällen bleiben Wasserränder zurück, diese lassen sich aber später mit einem feuchten Tuch leicht ausreiben. Auf manchen Oberflächen, speziell bei Fahrzeugverklebung, sprich lackierte Oberflächen kann es nach längerer Zeit zu Farbabweichungen kommen, was aufgrund von UV Strahlung als völlig normal anzusehen ist. Wir übernehmen daher keinerlei Garantie/Sachmängelhaftung dafür, falls Schriften oder andere von uns angebrachte Folien wieder entfernt werden und es dabei zu Farbunterschieden oder sonstigen Schäden kommt. Bei jedem Angebot gehen wir von einer normalen Verschmutzung des Untergrundes aus. Sollte jedoch ein Untergrund einer besonderen Vorbehandlung unterzogen werden müssen, so wird dieses evtl. zusätzlich berechnet und kann vom ursprünglichen Angebot abweichen. Bei Scheibentönungen werden die Scheiben von uns gründlich gereinigt. Wir übernehmen jedoch keine Gewähr dafür wenn zb. Hundehaare usw. sich im Fahrzeug befinden, da die Folie diese antistatisch anziehen könnte, ist es erforderlich das Fahrzeug gründlich von innen und auch außen zu reinigen, jeder Kunde wird darauf hingewiesen, außerdem hat der Kunde die Möglichkeit eine kostenpflichtige Reinigung in Auftrag zu geben. Ferner weisen wir vor Abgabe immer darauf hin, das Sie Ihr Fahrzeug innen & außen vor der Montage gründlich reinigen sollten. Wir reinigen keine Fahrzeuge, außer auf Kundenwunsch (Zusatzkosten) sollte es aus diesem Grund zu Fehlern kommen übernehmen wir keine Haftung für Schmutz unter der Folie, das Rest Risiko liegt hierbei dann beim Kunden. Sollte eine Heckscheibenfolie wieder mal entfernt werden, könnte es sein das sich Teile der Heckscheibenheizung Beschichtung lösen. Hierauf haben wir keinerlei Einfluß. Die Absetzung kann auch nur bruchstückhaft sein.
Gebäudefenstertönung
Für Gebäudefenster gibt es spezielle Folien. Die Montage erfolgt bei Isolierglasfenstern immer von außen, da bei einer Montage von innen die Scheibe aufgrund der Absorbierung der Sonnenstrahlen platzen könnte. Es gibt Ausnahmen wo die Folie von innen Montiert werden kann, wir raten davon aber dringend ab. Bei einer Innenverlegung auf Kundenwunsch übermehmen wir keine Gewährleistung für Schäden an defekten Scheiben. Bei der Montage muß immer ausreichend Platz zum Scheibegummi vorhanden sein, deshalb ist ein spalt von bis zu 3 mm völlig normal und ist kein Grund zur Reklamation. Da die Folie von außen geklebt wird, ist eine Staubfreie Montage unumgänglich. Es können daher aus näherer Betrachtung Staubpartikel o.ä. Umwelteinflüsse sichtbar sein.
Vor-/ nach der Montage
Bringen Sie in Ihrem eigenen Interesse ein sauberes Fahrzeug mit (innen und außen) Von innen Bitte im Fond aussaugen und von außen frisch gewaschen. Dies ist erforderlich weil die Tönung von außen an gearbeitet wird und der Dreck sonst hin und her getragen wird und an der Folie haften könnte. Sie brauchen die Scheiben nicht von innen zu reinigen, dies wird gründlich von uns erledigt. Sollten Sie alte Klebereste o.ä. auf den Scheiben haben, so teilen Sie uns dieses Bitte unbedingt mit. Das entfernen alter Folie oder Klebereste ist mit Zusatzkosten verbunden.
Entfernen Sie Bitte Kindersitze etc. von den Rückbänken und halten Sie den Kofferraum frei, da hier gearbeitet wird. (Nicht bei Limousinen) Bei Limousinen entfernen Sie Bitte unbedingt zuvor die hinteren Kopfstützen, oder klappen diese ein. Hierbei reinigen Sie Bitte gründlich die Hutablage. Bei Transportern Bitte die Sitze umzuklappen und keine Baumaterialien etc. im Fahrzeug zu lassen, die den Arbeitsablauf behindern könnten. Bitte erledigen Sie diese Vorarbeiten schon vor der Abgabe.
Der größte Feind bei einer Autoscheibentönung ist Staub und Dreck. Wenn sich im Wagen inneren zu viel Dreck oder Staub befindet könnte dieser aufgewirbelt werden und von der Tönungsfolie antistatisch angezogen werden. Man kann hier schon von Feinstaub reden, der gar nicht sichtbar ist, aber hinterher unter der Folie wieder zum vorschein kommt. Unsere Preise beinhalten keine extra Reinigung, außer natürlich der zu tönenden Scheiben. Selbstverständlich können Sie dieses zusätzlich in Auftrag geben. Sollten Hunde o.ä. im Auto mitfahren, entfernen Sie Bitte GRÜNDLICH alle Haare, besonders an den Scheibenrändern und am Dachhimmel darüber. Beobachten Sie Ihre Tönung in den ersten Tagen genau und beachten Sie Bitte das Sie 1-2 Tage später zur Nachkontrolle kommen sollten, da es vorkommen kann das einige Stellen noch nachgearbeitet werden müssen. Wenn sich evtl. Wasserbläschen am Rand, aufgrund von Restfeuchtigkeit bilden, können Sie diese auch selbst gelegentlich mit dem Finger/ Rakel nach außen weg drücken. Wenn sich aber Blasen außerhalb des Randes bilden, kommen Sie Bitte umgehend vorbei. Eine Korrektur im getrockneten Zustand ist nicht mehr möglich und es besteht kein Garantieanspruch. Die Folie benötigt je nach Witterung ca.1-4 Wochen zum Austrocknen. (je kälter um so länger) Benutzen Sie in diesem Zeitraum keine Heckscheibenheizung und öffnen Sie keine getönten verstellbaren Fenster. Evtl. vorhandene Scheibendämpfer bleiben bis zur völligen Austrocknung demontiert, da sich sonst die Folie in diesem Bereich verziehen könnte. Deshalb wird das Fenster ggf. zunächst mit Klebeband fixiert. Die Montage ist nicht im Preis inbegriffen. Es kann vorkommen das nach der Tönung Kratzer auf der Außenseite sichtbar werden. Diese Kratzer waren vorher nur schwer sichtbar. Wenn die dunkle Folie dann verklebt ist, werden diese erst sichtbar und verwundern zumeist. Für den Innenbereich benutzen wir ausschließlich spezielle Werkzeuge die keine Kratzer verursachen können. In Einzelfällen kann es je nach Folie zu Beeinträchtigung von fest Installierten Telefonen/Navigationsgeräten führen. Evtl. zurückbleibende Wasserränder von der Montageflüssigkeit an den Türverkleidungen oder an anderen Stellen, können später mit einem feuchten Tuch leicht ausgerieben werden. Folierungen sind nicht mit Lackierungen zu vergleichen. Bei frisch lackierten Teilen ist darauf zu achten, dass sie 4 bis 6 Wochen austrocknen müssen bevor sie foliert werden können. Im Sinne einer dauerhaften Haltbarkeit werden komplexe Karosserieteile und – formen mit mehreren Folienstücken beklebt. Die somit zwangsläufigen Überlappungen werden von Ucar Werbetechnik so gesetzt, dass sie auf Lichtkanten laufen. Diese berechtigen nicht zur Mängelrüge. Fahrzeugteile die für die Folierung demontiert werden müssen und gegebenenfalls defekt gehen (Clips, Schrauben,embleme etc.) muss der Kunde bezahlen und berechtigt nicht zur Mängelrüge. Abweichungen bei Beschriftungen, Beschilderungen usw. von Entwürfen sind technisch bedingt und können nicht reklamiert werden. Ebenso sind Farbabweichungen druck- und material bedingt möglich und unterliegen ebenfalls nicht der Mängelrüge.
10.Folien mit Struktur
Folien mit einer Struktur in ihrer Beschaffenheit (z.B. Carbonstruktur , 4D Carbon) können optische Unterschiede aufweisen, die gerade bei großflächigen Verklebungen sichtbar sein können. Solche Unterschiede sind Produktionsbedingt und stellen keine Mängel dar.
11.Schäden an Kunststoffteilen/Typenbezeichnungen
Die Entfernung verschiedener Teile kann Zusatzkosten verursachen. Zier- und Gummileisten die mit Kunststoffklipsen angebracht sind und vor der Verklebung entfernt werden, können abbrechen und müssen beim Hersteller angefordert werden. Der Ersatz dieser Kleinteile ist als völlig normal anzusehen und dient einem hochwertigeren Ergebnis.Die Kosten für diese Teile trägt der Auftraggeber.
12.Falten und Überlappungen bei der Folierung
Von der Optik ist die Folierung eines Fahrzeugs kaum von einer Lackierung zu unterscheiden ist aber, wie bereits erwähnt, einer Lackierung nicht gleichzusetzen. Folien sind in ihrer Eigenschaft dennoch anders als Lacke. Evtl. auftretende Faltenbildungen die bei extremen Rundungen von Teilen entstehen können werden so eingearbeitet das sie nicht sofort ins Auge fallen, sind aber meist unvermeidbar und stellen keinen Mangel dar. Beklebungen von Flächen die die Folienbreiten übersteigen können eine Überlappung an unproblematischen Stellen erforderlich machen.
13. Staub/Luftbläschen
Weiter ist es unvermeidlich dass sich bei der Verarbeitung zwischen Folie und Lack kleine Staubpartikel befinden können. Durch die Struktur der Folie ist es jedoch so dass diese innerhalb der folgenden zwei Wochen nach der Verklebung nicht mehr sichtbar sind, sie verschwinden in der Beschaffenheit der Folie fast gänzlich. Gleiches Verhalten tritt bei eventuellen entstehenden Luftbläschen auf, die bei der Verarbeitung normal sind. Bei Nassverklebung entstehende “Wasserblasen” ziehen nach ca. vier Wochen vollständig raus. Scheibentönungen sind nicht vollständig fett- und staubfrei zu realisieren. Wir weisen darauf hin, dass bei genauer Betrachtung aus nächster Nähe Staubpartikel erkennbar sein können. Dies ist nicht zu vermeiden und stellt keinen Mangel dar. Auch bei Fahrzeugbeklebungen(Voll – oder Teilverklebungen) sind Staubeinschlüsse zwischen Folie und Untergrund möglich und sind kein Grund zur Reklamation.
14. Problematische Stellen / Einlieger /Zusatzkosten durch erforderliche Montage –
Demontagearbeiten Durch den Einbau von Sicherheitstechnischen Elementen, wie Seitenairbag und anderen elektronisch erfassten Geräten im Fahrzeug ist eine Demontage zur Verklebung der Folie manchmal schwierig und erfordert dann die Hinzuziehung von Fachpersonal einer Werkstatt. Für die Demontage und die anschließende Montage dieser Teile ist der Kunde verantwortlich, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Sollten diese Arbeiten vom Kunden nicht gewünscht werden sind gewisse Einschränkungen zu akzeptieren. Die Folie kann in diesem Fall nicht in einem Stück verarbeitet werden sondern wird mit sog. Einlegern überlappend verklebt und die Folienschnitte werden an nicht markanten Stellen durchgeführt. In starken Vertiefungen, hauptsächlich bei Frontschürzen, lässt es sich oft nicht vermeiden mit Einlegern zu arbeiten um eine Überdehnung der Folie zu verhindern und einem Ablösen der Folie entgegenzuwirken. in Bereichen in denen die Dehnung der Folie erforderlich ist kann es zu Dehnungsstreifen oder ähnlichen Oberflächenveränderungen kommen. Dies ist aufgrund der Folienbeschaffenheit nicht anders möglich und kein Reklamationsgrund.
15. Nachbesserungen / Gewährleistung
Sollte ein Gewährleistungsfall eintreten, so vereinbaren Sie einen Begutachtungstermin in unserer Werkstatt. Kleinere Mängel können dann relativ zeitnah und nach Absprache korrigiert werden. Bei berechtigten Beanstandungen haben wir das Recht, nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist eine Neuherstellung oder Nachbesserung vorzunehmen. Eine ohne unsere Zustimmung erfolgte Mängelbeseitigung durch dritte(andere Folierer) entbindet uns von jeglicher Mängelhaftung/Garantie.
(Nachbesserungen durch Dritte ohne unsere Zustimmung führen zum Erlöschen unserer Haftung.) Der Kunde hat das Fahrzeug bei Abholung zu überprüfen und eventuelle Mängel –sofort– anzuzeigen. Spätere Reklamationen werden nicht akzeptiert. Bei einem später auftretenden Mangel hat die Mängelanzeige umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, schriftlich zu erfolgen. Bei begründeten Reklamationen werden Mängel sofort behoben. Da die Folie “arbeitet” und erst nach ca. 24-48 Stunden die volle Haftung erreicht, behalten wir die Fahrzeuge nach Fertigstellung mindestens einen Tag länger, um alle Kanten am nächsten Tag nochmals nachzuarbeiten und erneut zu föhnen. Kunden die es “eilig” haben und darauf verzichten, verlieren ihre Gewährleistungsansprüche. Wir raten ALLEN Kunden sich den einen Tag noch zu gedulden, es ist im eigenen Interesse!
Kleine Unregelmäßigkeiten an den Schnittkanten und Maßabweichungen sind Motiv -und Produktionsbedingt und können nicht als Reklamationsgrund geltend gemacht werden.
Bei Voll und Teilverklebungen kann es zu Verklebungen in mehreren Teilen und Stückelung kommen um eine lange Haltbarkeit zu gewährleisten. Dort kann es zu sichtbaren Schnittkanten kommen. Ein Recht zur Änderung besteht nicht.
A Die Kostenregelung des § 476a BGB findet keine Anwendung, d. h. Ucar-Werbetechnik Augsburg trägt nicht die Wegkosten oder sonstige Aufwendungen zur Nachbesserung.
Farbabweichungen der Folie sind Drucker- und Materialbedingt möglich und sind keine Mängelrüge. Mit der modernen Folien-Beschichtung erhalten Sie eine neue Farbe Ihres Autos und einen Schutz des Originallackes. Die Folie ist nach 6 – 8 Wochen Waschanlagenfest. Ca. 4 Wochen nach Bekleben sollte das Auto nicht mit Hochdruck gereinigt werden. Die Folie ist nicht mit einer Lackierung gleichzusetzen, Überlappungen sind nicht auszuschließen. Ansprüche auf Minderung, Wandlung, Schadensersatz, Verdienstausfälle und Nebenkosten bestehen nicht.
Unsere Garantie besteht nicht für nachstehende Fälle:
1. Schäden und Einwirkung durch höhere Gewalt.
2 Beschädigung oder Mängel, die auf Fabrikationsfehler zurückzuführen sind.
3. Folgeschäden durchunsachgemäße Pflege und Pflegeprodukte.
4. Verschleißschäden durch überdurchschnittliche Beanspruchung.
5. Eventuelle Lackschäden nach Entfernung der Folie bei nachlackierten Autos.
Bei folierten Autos wird immer ein Teil des Grundlacks des Fahrzeuges sichtbar sein. An Sicken und kanten können Folien-Ansätze entstehen.
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16. Garantien
Auf unsere Arbeit gewähren wir die gesetzliche Gewährleistung. Auf Folien 2 Jahre.
17.Leistungshindernisse
Bei höherer Gewalt (z.B. Kälte) oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung. Besteht der Auftraggeber trotz höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen auf Durchführung des Auftrags, so gibt Ucar-Werbetechnik Augsburg keinerlei Gewähr auf die Verarbeitung und Folie. Sobald das Leistungshindernis nicht mehr gegeben ist, bemüht Ucar-Werbetechnik Augsburg innerhalb von angemessener Zeit den Auftrag auszuführen Ucar-Werbetechnik Augsburg haftet in solchen Fällen nicht für entstandene Kosten. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.Tritt der Auftraggeber ohne vorherige schriftliche Absage von seinem Auftrag zurück, so ist Ucar-Werbetechnik Augsburg berechtigt, ohne besonderen Nachweis die entstandenen Materialkosten und Ausfallzeiten als Entschädigung einzufordern bzw. einzubehalten. Wir stellen dabei in der Regel 30% der Auftragssumme, mindestens jedoch den Materialpreis in Rechnung.
18.Datenschutz
Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Verträge gespeichert und verarbeitet. Die Personenbezogenen Daten des Kunden werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen hiervon Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittelung der Daten benötigen (z.B. das mit einer Lieferung beauftragte Versandunternehmen, das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt sich die Übermittlung der Daten auf das notwendige Minimum.
Wir fertigen von unseren Arbeiten Fotos zu Werbe – & Promotion zwecken an, dem stimmt der Kunde mit Auftragsvergabe zu. Kfz-Kennzeichen werden auf den Fotos unkenntlich gemacht.
19 Urheber- und Markenrecht
Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der für die von ihm in Auftrag gegebenen Leistungen erforderlichen Urheber- und/oder Markenrechte ist oder sich, falls er nicht selbst Urheber und/oder Markeninhaber ist, vom Urheber und/oder Markeninhaber eine Genehmigung für die Verwendung der Abbildungen, Markenzeichen und/oder -namen eingeholt hat. Es wird vom Auftragnehmer nicht überprüft, ob der Auftraggeber im Besitz der für die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Urheber- und Markenrechte ist. Eine Haftung gegenüber Dritten in Bezug auf Urheber- und/oder Markenrechtsansprüchen wird für die in Auftrag gegebenen Leistungen daher ausgeschlossen. Sollten die in Auftrag gegebenen Leistungen gegen Urheber- und/oder Markenrecht verstoßen, hat dies der Auftraggeber selbst zu verantworten
20. Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
Die Rechnungsstellung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, nach Auslieferung. Das heißt im Privatkundenbereich sofort bar. Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 5 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Zahlungen des Auftraggebers durch Überweisung oder per Scheck gelten erst mit dem Tag der vorbehaltlosen Gutschrift auf dem Geschäftskonto von Ucar-Werbetechnik Augsburg als erfolgt. Bleiben Zahlungen ganz oder teilweise aus, hat Ucar-Werbetechnik Augsburg das Recht dem Auftraggeber 30 % der Auftragssumme als Entschädigung in Rechnung zu stellen. Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, ist Ucar-Werbetechnik Augsburg unbeschadet weiterer Rechte berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen, sofern der Verzug Verpflichtungen des Auftraggebers aus diesen Vereinbarungen betrifft. Dessen ungeachtet ist Ucar-Werbetechnik Augsburg auch berechtigt, sämtliche Lieferungen und Leistungen aus noch nicht oder nicht vollständig erfüllten Verträgen mit dem Auftraggeber zurückzuhalten. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Die Aufrechnung gegen Forderungen von Ucar-Werbetechnik Augsburg ist ausgeschlossen, sofern die Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne Zustimmung von Ucar-Werbetechnik Augsburg an Dritte zu übertragen.
21. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist
22. Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt der Vertrag samt aller übrigen Bestimmungen gültig. Die Klausel ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahe kommt. Wir sind berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch Erklärung an Rechtsnachfolger zu übertragen, soweit wir uns für die Erbringung einer Leistung verbürgen.
23.Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum. Wir behalten uns das Recht vor die Ware kostenpflichtig zu demontieren sollten Sie in Verzug sein. Bei einer Autoscheibentönung verweilt das Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung beim Auftragnehmer. Die Kosten für eine Demontage jeglicher Art der Leistung und bei grobem Zahlungsverzug werden dem Auftraggeber Rechnung gestellt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz von Ucar Werbetechnik,
Meraner Str.43a, 86165 Augsburg.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Haftungsausschluss:
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